Patentstreit: Canon einigt sich außergerichtlich
- 02.10.2012
- Lieferanten
- Michael Smith
Die Klage richtet sich gegen eine Verletzung des Patents EP 07 35 432 B1, das die Zahnräder der Tonermodule schützt, sowie gegen weitere bestimmte Tonerkartuschen und deren lichtempfindliche Trommeln, die durch die deutsche Firma für den Gebrauch in Canon- oder Hewlett-Packard-Laserdruckern verkauft werden.
Als Ergebnis der Einigung erklärt sich die deutsche Firma damit einverstanden, keine Tonerpatronen oder lichtempfindliche Trommeln, die das Canon Patent verletzen, mehr anzubieten, zu verbreiten, zu gebrauchen, zu importieren oder zu besitzen. Sollte die deutsche Firma gegen diese Pflichten verstoßen, wird Sie Canon gegenüber schadensersatzpflichtig.
Canon respektiere das geistige Eigentum anderer Firmen und Einzelpersonen über den gesamten Prozess der Entwicklung, des Vertriebs und der Vermarktung hinweg und erwartet von anderen, die geistigen Eigentumsrechte von Canon in gleicher Weise zu respektieren, heißt es förmlich . Canon wird auch weiterhin rechtlich gegen diejenigen vorgehen, die das geistige Eigentum von Canon nicht achten.
Kontakt: www.canon.de