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Kodak geht gerichtlich gegen HP vor

Lieferanten | Vor dem Landgericht Köln hat Kodak Klage gegen HP eingereicht. Hintergrund sind die Reichweitenangaben bei Tintenpatronen des Typs 364. Laut Kodak entsprechend die HP-Angaben nicht den Iso-Normen.

Heise-Online zufolge will Kodak bei einer systematischen Überprüfung der Reichweiten-Angaben seiner Mitbewerber bei besagter HP-Patrone eine Abweichung von acht Prozent festgestellt haben. Das Gericht soll daher HP untersagen, die Angaben weiter zu verwenden. Der Fall soll bereits Anfang kommenden Jahres zur Verhandlung kommen.

Kontakt: www.kodak.de, www.hp.com/de

(20.12.10)

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