DexxIT garantiert abgeführte Urheberrechtsabgaben
- 02.04.2009
- Distribution
- red.
Die Urheberrechtsabgabe ist ein gesetzlich festgelegter Zuschlag auf den Preis bestimmter technischer Geräte, mit denen man urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigen oder nutzen kann – wie etwa Kopierer, Drucker oder CD-Brenner. DexxIT lasse sich von allen Bezugsquellen schriftlich bestätigen, dass die Urheberrechtsabgabe bei Einfuhr nach Deutschland gezahlt wurde. Besonders günstige Angebote werden nach Angaben des Distributors kritisch hinterfragt und im Zweifelsfall nicht wahrgenommen. Somit könne sich der Händler sicher sein, dass bei DexxIT-Produkten alle unstrittigen Urheberrechtsabgaben im Abgabepreis bereits enthalten sind. „Bei technischen Geräten mit Schnäppchenpreisen ist Vorsicht geboten. Vielleicht handelt es sich dabei um Ware, bei der die Urheberrechtsabgabe nicht abgeführt worden ist”, warnt DexxIT-Vertriebsleiter Hans-Jürgen Schneider und erklärt: „Denn die Margen sind nicht so groß, dass es signifikante Abweichungen im Verkaufspreis geben kann.”
Kontakt: www.dexxit.de