EUKO mit Initiative zur Standortförderung
- 24.04.2009
- Distribution
- Jörg Müllers
Unter dem Motto „Abwracken war gestern – aufgemöbelt wird heute!“ wird bis zu 20 Einzelhändlern bundesweit wie berichtet ein Betrag von jeweils 3000 Euro für den Umbau, die Einrichtung bzw. die Verschönerung ihres Ladengeschäfts als Darlehen zur Verfügung gestellt. Das Darlehen ist zinsfrei und erst ab dem siebten Monat mit je 100 Euro pro Monat rückzahlbar. Die Auszahlung erfolgt bei Projektabschluss und nach Vorlage der kompletten Unterlagen.
Pate und Ansprechpartner des Einzelhändlers für dieses Projekt ist immer der jeweilige InterES-Großhändler vor Ort. Dieser darf hierfür maximal zwei Einzelhändler benennen, die Vergabe erfolgt also im „Windhundverfahren“. Interessierte Einzelhändler müssen nur gemeinsam mit dem Großhändler den Darlehensvertrag mit den notwendigen Unterlagen bei der Euko einreichen. Der Einzelhändler erhält, nach Gegenzeichnung durch EUKO, eine Kopie des Vertrages zurück. Zwischen Antragstellung und Abschluss des Projekts dürfen dabei maximal drei Monate liegen. Zum Schluss reicht der Einzelhändler dann nur noch die entsprechenden Abschlussbelege (Rechnung/en und Bild/er) zur Freigabe/Auszahlung des Darlehens ein.
Kontakt: www.inter-es.de