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Strafen für Papiergroßhandels-Kartell

Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Anfang der Woche gegen zwei weitere deutsche Papiergroßhändler Geldbußen in Höhe von 4,7 Millionen Euro verhängt.

Die Unternehmen hatten zuvor eingeräumt, sich in den 90er Jahren an regionalen Papierkartellen beteiligt zu haben, wie Justizsprecher Dr. Ulrich Egger bestätigte. Bereits am Montag hatte das Gericht Bußgelder von mehr als 13 Millionen Euro gegen sieben andere deutsche Papiergroßhändler verhängt. Das Verfahren gegen einen weiteren Großhändler wurde wegen Vermögenslosigkeit eingestellt werden. Das Gericht ist mit dem jetzt ergangenen Urteil deutlich unter den ursprünglichen Forderungen des Bundeskartellamtes in Höhe von rund 42,5 Millionen Euro geblieben.

Hintergrund: Zehn Papiergroßhändler hatten zwischen 1995 und 2000 bundesweit verbotene Preisabsprachen für bestimmte Papiersorten getroffen. Die Absprache umfasste jährlich den Verkauf von 800 000 bis 900 000 Tonnen Papier. Das Bundeskartellamt hatte nach Bekanntwerden Bußgelder gegen die betroffenen Firmen und Mitarbeiter in Höhe von rund 42,5 Millionen Euro verhängt. In einem Pilotverfahren hatte der 1. Kartellsenat im Jahr 2006 gegen zwei der Papiergroßhändler das vom Bundeskartellamt festgesetzte Bußgeld von zwölf auf sechs Millionen Euro reduziert. Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2007 das Urteil hinsichtlich der Rechtsfolgen aufgehoben und an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

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