Erneute Änderungen beim Widerrufsrecht
- 02.06.2010
- E-Business
- Jörg Müllers
Da es keine Übergangsfristen gebe, seien veraltete Widerrufsbelehrungen nach dem 11. Juni einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt. Das neue Widerrufsrecht bringe Online-Händlern auch Vorteile. Denn Käufer können dann auch unverzüglich nach Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht in Textform unterrichtet werden, ohne dass Verkäufer mit einer längeren Widerrufsfrist bzw. einem eingeschränkten Wertersatz bestraft werden.
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