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Erneute Änderungen beim Widerrufsrecht

Am 11. Juni 2010 treten wieder einmal Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Folge: Alle Online-Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung überarbeiten. Darauf weist der Shop-Anbieter xt:Commerce hin.

Da es keine Übergangsfristen gebe, seien veraltete Widerrufsbelehrungen nach dem 11. Juni einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt. Das neue Widerrufsrecht bringe Online-Händlern auch Vorteile. Denn Käufer können dann auch unverzüglich nach Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht in Textform unterrichtet werden, ohne dass Verkäufer mit einer längeren Widerrufsfrist bzw. einem eingeschränkten Wertersatz bestraft werden.

Kontakt: www.xt-commerce.com

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