Amazon muss Preisvorgaben streichen
- 02.12.2013
- E-Business
- Werner Stark
Amazon habe eine Streichung der entsprechenden Klauseln in seinen Vertragsbedingungen umgesetzt, teilte das Bundeskartellamt in der vergangenen Woche mit. Händler können damit ihre Artikel auf anderen Internet-Plattformen wieder günstiger anbieten. In dem Fall ging es um den Verdacht, dass Amazon mit seinen Geschäftsbedingungen den Wettbewerb zwischen Internet-Marktplätzen behindern könnte. Der Konzern hatte den Händlern, die über den so genannten „Amazon Marketplace“ Produkte anbieten, mit der „Preisparitätsklausel“ vorschreiben wollen, auf keiner anderen Internet-Plattform und damit auch auf eigenen Webseiten die Artikel günstiger zu verkaufen. Das Kartellamt sah diese Preisvorgaben unter anderem auch deshalb kritisch, weil Amazon direkter Wettbewerber der Händler ist, die auf dem Marketplace aktiv sind. Amazon habe alle Vorgaben erfüllt, das Verfahren sei damit eingestellt, teilte das Kartellamt mit.
Kontakt: www.amazon.de, www.bundeskartellamt.de