HDE begrüßt Rechtssicherheit für Online-Händler
- 04.09.2008
- E-Business
- Jörg Müllers
Seit geraumer Zeit werden immer wieder Online-Händler abgemahnt, weil sie angeblich nicht die nach dem Fernabsatzgesetz vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vorgenommen hätten – obwohl sie sich an den Text der Musterwiderrufsbelehrungen gehalten haben. Das Problem an der bisherigen Regelung: Einige Gerichte haben in der Vergangenheit genau diese Musterwiderrufsbelehrungen als nicht ausreichend gewertet. Dieses Dilemma soll mit der geplanten neuen Regelung ausgeräumt werden. Nach Angaben des HDE verkaufen rund 50000 Unternehmen in Deutschland Waren über das Internet. Das Umsatzvolumen dieser Unternehmen betrage alleine im B2C-Bereich in 2008 etwa 20 Milliarden Euro.
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