Verbraucherschutz: Neue Informationspflichten für Online-Händler
- 06.01.2016
- E-Business
- red.
Online-Händler sollten im Interesse einer maximalen Rechtssicherheit bis zum 9. Januar ihre AGB auf den aktuellsten Stand bringen, empfiehlt die IT-Recht Kanzlei aus München. Hintergrund ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das im Dezember vom Bundestag verabschiedet wurde und die EU-Richtlinie 2013/11/EU umsetzt. Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen, die so genannte ODR-Plattform (Online Dispute Resolution). Für Online-Händler bedeutet dies unter anderem eine Verpflichtung auf diese neue Plattform der EU-Kommission zu verlinken. Allerdings werde sie er vom 15. Februar an für Händler und Konsumenten zur Verfügung stehen, informiert dazu die Europäische Kommission auf ihrer Website.
Trotzdem sollten Online-Händler jetzt aktiv werden, meint die IT-Recht Kanzlei und den Link zu jener Seite setzen, auf welcher die Plattform realisiert werden wird sowie die Verbraucher auf den „Mangel“ der fehlenden Fertigstellung der Plattform hinweisen. So könne man möglichen Abmahnungen vorbeugen.
Kontakt: ec.europa.eu www.bundestag.de www.it-recht-kanzlei.de