Kaum Verbraucherschutz bei E-Rechnungen
- 06.11.2007
- E-Business
- Michael Smith
Während im Geschäftsverkehr Sicherheitsstandards wie die qualifizierte elektronische Signatur verbindlich vorgeschrieben sind, drücken sich die Unternehmen beim Versand an Privatkunden bisher um solche Standards. Elektronische Rechungen sind eine kostengünstige Alternative zu Papierrechnungen. Deshalb schicken viele Unternehmen ihren Privatkunden elektronische Rechnungen per E-Mail oder stellen die Dokumente Online. Allerdings sind diese Rechnungen weder fälschungssicher noch kann der Verbraucher überprüfen, ob die Rechnung von dem im Absender genannten Unternehmen stammt.
Die qualifizierte elektronische Signatur garantiert die Echtheit eines elektronisch erstellten und versandten Dokuments. Nur bei einer solchen Rechnung wird vom Finanzamt der Vorsteuerabzug anerkannt. Allerdings scheuen viele Unternehmen beim Rechnungsversand an Verbraucher den Aufwand, der mit dem Signieren und Verifizieren verbunden war. Entscheidende Voraussetzung im Massengeschäft mit Endverbrauchern ist es daher, die Signatur einfach und für den Endkunden ohne zusätzlichen Aufwand umzusetzen, fordert Raimund Schlotmann, Geschäftsführer von Itella in Deutschland, der im Einschalten eines Dienstleisters die einfachste und sicherste Lösung für Unternehmen und Verbraucher sieht.
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