Leitfaden des BMJ zur Impressumspflicht
- 08.10.2008
- E-Business
- Elke Sondermann
Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Diese Fragen soll der Leitfaden klären und Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei. Dies könne zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, helfe aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. Der Leitfaden soll dabei als Orientierungshilfe dienen, ist aber nicht rechtsverbindlich.
Kontakt: www.bmj.de/musterimpressum