Verband warnt: Amazon zahlt Händlern Gelder nicht aus
- 08.11.2017
- E-Business
- red.
Eine Lösung, wie Abschlagszahlungen, würden für die Marktplatzhändler indes nicht angeboten. Viele Händler hätten dieses Problem erst auf die Zeitumstellung oder den Feiertag zurückgeführt. Allerdings scheint das nicht zuzutreffen, denn laut Seller-Forum stehen Amazon-Händler offensichtlich auch in Großbritannien vor der selben Problematik. Auch die Kommunikation seitens Amazon wird kritisiert. Normalerweise kommuniziert Amazon mit den Händlern über das „Seller Central Portal“. Doch an dieser Stelle sind bislang keine entsprechenden Informationen veröffentlicht worden, berichtet der Verband weiter.
Wolfgang Wentzel, Justitiar des Bundesverband Onlinehandel (BVOH) fordert: „Amazon hat kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Verkäufer, so lange und so weit der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber Amazon und dem Endkunden erfüllt (§ 273 Abs. 1 BGB). Wird ein Zurückbehaltungsrecht grundlos und noch dazu von einem wirtschaftlich Überlegenen gegenüber einem von ihm Abhängigen ausgeübt, kann darin ein rechtswidriger Eingriff in die Rechtsposition des Händlers gesehen werden, die dieser nicht hinnehmen muss. Amazon muss auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen seiner gewerblichen Verkäufer Rücksicht zu nehmen (vgl. § 241 Abs. 2 BGB). Die Freigabe einer Abschlagszahlung und die proaktive Kommunikation des Problems gegenüber dem Verkäufer sind das Minimum dessen, was von Amazon verlangt werden kann, selbstverständlich neben dem ernsthaften Bemühen um die sofortige Abstellung des rechtlich unhaltbaren Zustands.“ Der BVOH fordert Amazon auf, eine schnelle Lösung herbeizuführen, bevor Existenzen gefährdet werden.
Kontakt: www.amazon.de www.bvoh.de