Steigender Wettbewerbsdruck: Immer mehr Online-Händler erhalten Abmahnungen
- 10.04.2018
- E-Business
- red.
Nach Angaben der Studie hat sich die Zahl der von Abmahnungen betroffenen Online-Händler seit 2015 stetig von 20 auf nunmehr 28 Prozent erhöht. Doch eine Abmahnung, die oft mehrere tausend Euro kostet, kommt selten allein. Im letzten Jahr erhielten 13 Prozent der Befragten drei oder mehr Abmahnungen. Doppelt so viele Händler wie im Vorjahr (44 Prozent) stellten einen Anstieg der Abmahnhäufigkeit fest. „Die Zunahme der Abmahnungen ist erschreckend. Die Ergebnisse der Abmahnstudie zeigen, dass der Konkurrenzkampf so hart ist wie noch nie. Mit Blick auf die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung erwarten wir in diesem Jahr zusätzlich rechtliche Änderungen im deutschen Online-Handel“, sagt Händlerbund-Vorstand Andreas Arlt. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert von Mai 2018 an umfangreiche neue Vorschriften im Umgang mit Kundendaten, die Händler rechtskonform umsetzen müssen.
Gerichtsverhandlungen häufen sich
Die Gründe für Abmahnungen können ein fehlerhaftes Impressum, intransparente Preisangaben oder unlautere Werbeaussagen sein. Diese Verstöße fallen unter das Wettbewerbsrecht, welches mit 57 Prozent der häufigste Abmahngrund ist. Obwohl Abmahnungen die Gerichte entlasten sollen, indem Verstöße schnell und unkompliziert beseitigt werden, nehmen Gerichtsverhandlungen stark zu. Die Anzahl der Abmahnungen, die doch vor Gericht entschieden werden müssen, hat sich auf 20 Prozent verdreifacht, heißt es beim Händlerbund. Die befragten Händler sagten außerdem, es sei gang und gäbe, Mitbewerber auch aufgrund lapidarer rechtlicher Verstöße abzumahnen.
Hier geht’s zu den Ergebnissen der Händlerbund-Studie.
Kontakt: www.haendlerbund.de