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E-Mail-Marketing: Vorsicht bei Altdaten

Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat die Anforderungen für Werbenachrichten und Newsletter per E-Mail erhöht. Tipps für rechtssicheres E-Mail-Marketing gibt der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW).

Die 2009 in der Novelle des BDSG vorgesehene Übergangsfrist für die werbliche Nutzung von vor Inkrafttreten erhobenen Kundendaten läuft zum 31. August endgültig ab. Das „Whitepaper Handlungsempfehlung für rechtssicheres E-Mail-Marketing und Newsletter-Versand“ (PDF) des Verbandes informiert über die Anforderungen an Unternehmen und bietet einen Überblick zu den betroffenen Rechtsgebieten. Das Whitepaper ist als PDF-Dokument zum Download auf der BVDW-Website erhältlich.

„Im Online-Marketing ist stets die Einwilligung des Betroffenen in die Verwendung von personenbezogenen Kundendaten für Werbung nötig. Diese Praxis üben deutsche Unternehmen bereits seit Jahren gemäß der BDSG-Novelle aus. Vorsicht ist jedoch bei Altdaten geboten, wo Adressen ohne Beachtung der seit langem geltenden Vorgaben entweder selbst erhoben oder aber von Dritten ohne entsprechende Nachweismöglichkeit erworben wurden. Soweit nicht schon längst geschehen, sollten die betroffenen Unternehmen spätestens jetzt ein Daten-Audit durchführen, um ihr E-Mail-Marketing rechtsicher zu machen“, sagt Rechtsanwalt Michael Neuber, Justiziar des BVDW.

Kontakt: www.bvdw.org

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