ECC: Versicherter Versand im Visier
- 11.01.2008
- E-Business
- Elke Sondermann
Das gelte besonders für bei Ebay eingestellte Verkaufsangebote. Der „Versicherte Versand“ stelle eine Irreführung des Verbrauchers dar und sei somit abmahngefährdet, informiert das Kölner Institut für Handelsforschung. Ein weiteres, für Online-Händler wichtiges Urteil des BGH betreffe die Angabepflicht von Umsatzsteuer und Versandkosten. Der Online-Händler ist in der Pflicht, diese Angaben dem Kunden noch vor Einleitung des Bestellvorganges zur Verfügung zu stellen.Erläuterungen und Tipps darüber, wie Online-Händler in beiden Fällen ihren Pflichten entsprechen und unnötige Abmahnungen vermeiden können, gibt Rechtsanwalt Rolf Becker in der aktuellen Ausgabe des ECC-Rechtstipps.
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