Urteil: Internet-Auktionshaus haftet für Plagiate
- 12.06.2008
- E-Business
- Elke Sondermann
Das entschied das Karlsruher Gericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (AZ: I ZR 73/05 vom 30. April). Auch wenn das Auktionshaus nicht Anbieter der gefälschten Produkte sei, ermögliche es aber das illegale Angebot. Im vorliegenden Fall waren auf einer Internet-Plattform gefälschte Rolex-Uhren zum Kauf angeboten worden, die sogar als Plagiat gekennzeichnet waren. Die Uhrenfirma hatte daraufhin den Betreiber der Plattform auf Unterlassung verklagt.