Plagiat-Streit: Ebay siegt vor Gericht
- 14.08.2008
- E-Business
- Jörg Müllers
Der Konsumgüterkonzern hatte geklagt, weil Ebay nicht genug tue, um den Handel mit gefälschten L’Oréal-Produkten zu verhindern. Dieser Meinung schloss sich das Gericht – wie schon zuvor ein Gericht in New York – nicht an: Ebay sei keineswegs verpflichtet, schon vor dem Einstellen von Waren zu überprüfen, ob es sich um ein Plagiat handelt. Es sei ausreichend, wenn das Unternehmen offensichtlich gefälschte Produkte von den Versteigerungen ausschließen würde. L’Oréal will gegen das Brüsseler Urteil Berufung einlegen. Gleichlautende Klagen des Unternehmens gegen Ebay sind noch in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Spanien anhängig. Die Einschätzung der Situation ist keineswegs einheitlich: Französische Richter hatten in ähnlichen Verfahren zuletzt gegen Ebay entschieden.
Kontakt: www.ebay.de