IT-Sicherheitsgesetz: Auch Webshop-Betreiber sind betroffen
- 14.08.2015
- E-Business
- red.
Betroffen sind nicht nur Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ wie etwa Energieversorger oder das Finanz- und Versicherungswesen. Jeder, der einen Webserver betreibt, etwa für einen Online-Shop, ist per Gesetz nun verpflichtet, technische sowie organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die dem Schutz von Kundendaten und dem der verwendeten IT-Systeme zugutekommen, so die Info der PWS Group, einem Full-Service-Provider für Internetlösungen mit Schwerpunkt Internet-Security. Das bedeute, dass jeder Webshop, aber auch Blogger, die beispielsweise Bannerwerbung einblenden und damit kommerzielle Blogs betreiben, sämtliche Angebote auf dem neuesten Stand der Technik halten müssten. Es gilt zu verhindern, dass Daten manipuliert oder gestohlen werden, jedoch auch, dass Computerviren oder Trojaner den Rechner des Nutzers infizieren. Darauf verweisen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group.
Auf der Webseite https://www.itsg-faq.de/ hat PSW Group sämtliche für Blogger und Shop-Betreiber notwendigen Informationen rund um das IT-Sicherheitsgesetz zusammengestellt. „Im Wesentlichen benötigen Webshop-Betreiber und Blogger künftig zweierlei: Eine wirkungsvolle Verschlüsselung und einen effizienten Viren- beziehungsweise Hackerschutz. So sichern sie ihre Kommunikation ab und wirken etwaigen Manipulationen vor“, fasst PWS Group-Geschäftsführer Christian Heutger zusammen.
Kontakt: https://www.itsg-faq.de/, www.psw-group.de