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Neues BGH-Urteil zu Internet-Auktionen

Internet-Auktionen dürfen vom Verkäufer nicht abgebrochen werden, um die Ware anderweitig zu verkaufen, so das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom vergangenen Mittwoch.

Ausgangspunkt war der Streit über ein zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Internet-Auktionsplattform eBay, über den der BGH jetzt entschieden hat. Demnach muss derjenige, der seine Ware in einer Auktion anbietet, das Produkt auch dort verkaufen. Der Anbieter darf die Auktion nicht vorzeitig beenden und das Produkt anderweitig verkaufen. Ansonsten habe der Bieter Recht auf Schadensersatz in Höhe des Sachwertes, so das BGH-Urteil (Az: VIII ZR 42/14).

Kontakt: www.ebay.de

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