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Die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch soll ab dem 27. November 2020 greifen. Bild: Thinkstock/iStock/Fran.Marin
Die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch soll ab dem 27. November 2020 greifen. Bild: Thinkstock/iStock/Fran.Marin

Signalwirkung für die Wirtschaft: Bundeskabinett beschließt E-Rechnungs-Verordnung

Das Bundeskabinett beschließt die E-Rechnungs-Verordnung und stellt damit die Weichen für den elektronischen Rechnungsaustausch in Deutschland.

Wie der Verband elektronische Rechnung (VeR) erwartet hat, geht das Bundeskabinett dabei deutlich über die nötigen EU-Vorgaben hinaus. Denn während die EU lediglich die verbindliche Annahme und Weiterverarbeitung (ausschließlich) elektronischer Rechnungen durch die Verwaltung als Rechnungsempfänger vorschreibt, sind nach dem Willen der Bundesregierung hierzulande künftig auch die Rechnungssteller verbindlich in der Pflicht, elektronische Rechnungen zu übermitteln.

Nicht betroffen von dieser „Verpflichtung zum E-Invoicing“ sind Rechnungen aus Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1000 Euro (netto) sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes.

Die neue Verordnung könnte damit „absolut richtungsweisend wirken“, betont Steuerberater und VeR-Vorstandsvorsitzender Stefan Groß: „Die Bundesregierung geht mit der Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung einen beherzten Schritt hin zur flächendeckenden Digitalisierung des Rechnungsaustauschs in Deutschland. Damit könnte die Rechnungsstellung an die Verwaltung letztlich zu dem Innovationsreiber für den elektronischen Rechnungsaustausch insgesamt werden, auf den die deutsche Wirtschaft gewartet hat.“

Kontakt: www.verband-e-rechnung.org 

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