Ebay: Konten-Inhaber haften bei Missbrauch
- 18.03.2009
- E-Business
- Jörg Müllers
Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau den Account ihres Ehemanns dazu benutzt, Schmuck nach „Art Cartier“ auf der Auktionsplattform zu versteigern. Cartier verklagte den Inhaber des Ebay-Kontos daraufhin wegen Urheberrechtsverletuzung und Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb. Nach Ansicht des BGH bekräftigte die Richtigkeit dieses Vorgehens: Wer seine Zugangsdaten nicht sicher unter Verschluss halte, müsse so behandelt werden, als ob er selbst gehandelt hätte.
Kontakt: www.ebay.de, www.bundesgerichtshof.de