Whitepaper informiert über „Button-Lösung“
- 19.07.2012
- E-Business
- Michael Smith
Das neue Gesetz nimmt Betreiber von Online-Shops und auf E-Commerce-Plattformen künftig noch stärker in die Pflicht, Verbrauchern mehr Transparenz beim Online-Bestellvorgang zu bieten. Zum 1. August treten mit der „Button-Lösung“ neue gesetzliche Regeln in Kraft. Diese bestimmen, welche Informationen für die Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung im Internet in welcher Form bereitgehalten werden müssen.
Zu den Neuerungen gehört die Gestaltung von Bestell-Buttons, die Verbraucher vor Abgabe ihrer Bestellung in eindeutiger Weise über die Zahlungspflichtigkeit aufklären müssen. Aber auch die Informationen, die der Unternehmer im Rahmen der Bestellung einer Ware oder Dienstleistung über das Internet bereithalten muss, sind von der gesetzlichen Neureglung betroffen.
„Die Button-Lösung soll Verbrauchern mehr Sicherheit bieten und sogenannte Kostenfallen unterbinden. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich begrüßenswert, jedoch wirkt sich das Gesetz gravierend auf alle Online-Anbieter aus. Nicht nur die Betreiber von Online-Shops, sondern generell alle Anbieter von kostenpflichtigen Diensten müssen ihre Plattformen bis spätestens zum 31. Juli anpassen“, sagt Thorben Fasching, stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce im BVDW.
„Sofern noch nicht geschehen, sollten die neuen Vorgaben des Gesetzes möglichst schnell umgesetzt werden. Ansonsten drohen nicht nur unwirksame Verträge, sondern gegebenenfalls Abmahnungen durch Mitbewerber. Während die Gestaltung des Bestell-Buttons keine größeren Probleme bereiten sollte, bestehen noch rechtliche Unklarheiten zur Frage der Gestaltung und Platzierung der vorab zu erteilenden Informationen. Hier wird die Praxis zeigen müssen, welche Ausgestaltungen sich letztendlich bewähren“, sagt Rechtsanwalt Michael Neuber, Justiziar des BVDW.
Das BVDW-Whitepaper zur „Button-Lösung“ (PDF) richtet sich an Unternehmen, Betreiber von Online-Shops und Anbieter von E-Commerce-Plattformen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Verbandes.
Kontakt: www.bvdw.org