Kartellamt überprüft Amazon
- 22.02.2013
- E-Business
- Werner Stark
Wie das Bundeskartellamt mitteilte, startete die Wettbewerbsbehörde eine Überprüfung der Klauseln von Amazon für so genannte Drittanbieter, die über die Online-Plattform ihre Produkte verkaufen. Diese Klauseln untersagen den Händlern, Produkte, die sie auf Amazon anbieten, auf anderen Internet-Plattformen wie beispielsweise eBay günstiger zu verkaufen. Mit dieser so genannten „Preisparitätsklausel“ könne der Internet-Global „gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen“, so die Wettbewerbshüter. Über die Amazon-Plattform sind unter anderem auch zahlreiche Büroartikelhändler aktiv.
Kontakt: www.amazon.de