Kampf gegen Fälschungen im Netz: Handelsplattformen sollen aktiver werden
- 22.06.2017
- E-Business
- red.
Ein aktueller vom europäischen Parlament (EP) beschlossener Initiativbericht über Plattformen und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weisen Online-Plattformen mehr Verpflichtungen bei der Bekämpfung von Markenrechtsverletzungen sowie Verbrauchergefährdung zu. Für einen wirkungsvollen Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie sei es nun an der EU-Kommission, diese Forderungen im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) umzusetzen, fordert Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes.
Mit den Vorschlägen des Europaparlaments werden alle an der digitalen Vertriebskette Beteiligten enger in die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie eingebunden: Das Parlament weist die EU-Kommission in diesem Zusammenhang nicht nur darauf hin, dass Leitlinien für die Umsetzung für die Haftung von Vermittlern erforderlich sind, damit Online-Plattformen ihrer Verantwortung gerecht werden. Zum Schutz der Verbraucher vor den Gefahren gefälschter Produkte fordert es darüber hinaus von der EU- Kommission, alle Akteure in der Wertschöpfungskette wirksamer in den Kampf gegen Produktfälschungen einzubinden. Dies erfordere von Plattformen angemessene und wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und zur Verhinderung der Werbung für gefälschte Waren und deren Verbreitung. Dies soll auf Empfehlung des Europaparlaments auch gesetzlich geregelt werden. Das Parlament weist die EU-Kommission zudem darauf hin, dass Online-Plattformen, die aufgrund ihrer Geschäftsentwicklung keine neutrale Rolle mehr spielen, den Haftungsausschluss der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Kontakt: www.markenverband.de