EU verabschiedet E-Commerce-Resolution
- 23.09.2010
- E-Business
- Werner Stark
Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten werden darin aufgefordert, verbleibende Hindernisse bei der „Schaffung eines gesamteuropäischen Online-Einzelhandelsmarkts“ abzubauen, so die Meldung auf „heise online“. Zu den Behinderungen des Online-Handels gehöre etwa, dass ausländische Händler sich nicht selten weigerten, Bestellungen von Verbrauchern aus einem anderen Land anzunehmen. Diese „Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund ihrer elektronischen Anschrift oder ihres Wohnortes“, die nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie unzulässig ist, müsse beendet werden, heißt es in dem Parlamentsbeschluss.
Die Situation verbessern soll unter anderem ein europäisches Gütesiegel für Webseiten, das die Zuverlässigkeit und Qualität von Waren garantiere. Auch müsse der Verbraucher bei Online-Käufen immer die Identität des Lieferanten kennen, also dessen Geschäftsnamen, Anschrift, Kontaktdaten und Steuernummer, heißt es in der Resolution weiter. Und nicht zuletzt müssten Aspekte des Verbrauchervertragsrechts „angemessen harmonisiert“ werden, „insbesondere was den Umgang mit bestimmten Typen von Gewährleistungsansprüchen betrifft“.
Die EU-Kommission will den im Jahr 2000 verabschiedeten europäischen Rechtsrahmen für den Online-Handel neu ausgestalten und hat dazu unter anderem im Sommer eine eigene Konsultation gestartet. Bis zum 15. Oktober haben Behörden, Verbände, Unternehmen und auch Bürger die Möglichkeit, ein 77 Fragen umfassendes Formular auszufüllen, um eigene Positionen zu und Erfahrungen mit dem E-Commerce in Europa darzulegen.
Kontakt: www.ec.europa.eu