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Initiative gegen „Internet-Abzocke“

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf für ein Gesetz „zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ beschlossen. Auf Online-Händler kommen Veränderungen zu.

Die Bundesregierung will mit dem Vorstoß Kostenfallen im Internet schärfer bekämpfen. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten müssen die Anbieter demnach künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen. Ein Vertrag soll demnach nur dann rechtskräftig zustande kommen, wenn der Verbraucher mit einem Klick auf einem speziellen Button ausdrücklich bestätigt, dass er die Erläuterungen gesehen hat und sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Button für die Bestellung muss eindeutig auf die Gebühren hinweisen. Online-Händler müssen demnach den Bestellvorgang so gestalten, dass der Verbraucher einen Auftrag tatsächlich erst abgeben kann, wenn er die erläuternden Hinweise zur Kenntnis genommen hat und dies unzweifelhaft bestätigt.

Die Bundesregierung rechnet mittlerweile mit rund 276 000 betroffenen Firmen, die aktiv werden müssen. Vom Aufwand her seien „einmalige Anpassungen“ der Online-Verkaufsplattformen erforderlich. Parallel zum gestern eingeleiteten deutschen Gesetzgebungsverfahren sind auch in Brüssel die Bemühungen zur Aufnahme einer so genannten „Button-Lösung“ in die geplante europäische Verbraucherrechte-Richtlinie bereits recht weit fortgeschritten.

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