Amazon macht Händlern klare Preisvorgaben
- 26.03.2010
- E-Business
- Werner Stark
Auf Amazon.de angegebene Preise müssen also gleich hoch oder niedriger sein als dasselbe Angebot auf einer anderen Verkaufsplattform. Ausgenommen bleiben lediglich Angebote in Ladengeschäften. Amazon nennt diesen Angleichungszwang „Preisparität“ und erklärt sie auf seinen Web-Seiten im Detail. „Der Preis ist für Kunden eines der wichtigsten Entscheidungskriterien beim Kauf“, heißt es in der Mitteilung an die Händler. Preisparität bedeute, „dass der Artikelpreis und der Gesamtpreis [...] für alle Artikel, die ein Verkäufer auf Amazon.de anbietet, im Vergleich zu anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen dieses Verkäufers, grundsätzlich gleich günstig oder günstiger sein müssen.“
Bei einigen Händlern hat es sich eingebürgert, ihre Waren auf Amazon.de zu einem höheren Preis anzubieten als etwa in ihren eigenen Webshops. Dies liegt wohl auch an der Provision, die Amazon für jeden vermittelten Kauf einstreicht. Mitunter konnte es sich in der Vergangenheit auszahlen, den Webshop eines Amazon-Händlers ausfindig zu machen und den Artikel dort direkt zu bestellen, um Geld zu sparen. Diesen Zustand will Amazon mit der Preisparität aus der Welt schaffen. Die Regel gehört ab dem 31. März zu den Teilnahmebedingungen am „Amazon Marketplace“. Bereits angemeldeten Händlern lässt Amazon bis zum 1. Mai Zeit, ihre Preise der neuen Regel folgend anzugleichen. Die Ankündigung von Amazons kommt kurz nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, demzufolge Online-Händler dafür Sorge tragen müssen, dass die von Preissuchmaschinen angegebenen Beträge immer den Angeboten in den jeweiligen Online-Shops entsprechen.
Kontakt: www.amazon.de