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Neue Regeln im Online-Geschäft

Die am Donnerstag mit großer Mehrheit vom EU-Parlament angenommenen neuen Regeln sehen vor, dass Verbraucher bei Online-Käufen innerhalb der EU zwei Wochen lang die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu ändern.

Onlinehändler werden außerdem den Verbrauchern genaue Informationen über den Gesamtpreis, die bestellten Waren und ihre Kontaktdaten geben müssen.

" Wir wollten hauptsächlich Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden und Fernabsatzverträge wie den Onlinehandel regeln", erklärte Andreas Schwab (EVP), der deutsche Berichterstatter des Parlaments und Verhandlungsführer. "Die neue Richtlinie ist ein gutes Beispiel dafür, wie Europa sowohl den Verbrauchern als auch den Händlern mehr Vorteile bringt. Wir haben einen ausgewogene Vereinbarung erzielt, die sowohl den Forderungen der Verbraucher als auch der Unternehmen folgt".

Die neuen Regeln sollen die Rechte der Verbraucher insbesondere im Hinblick auf Information, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht stärken. Weiterhin sollen die Regeln für digitale Downloads geklärt und der Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen verringert werden. Da die aktuellen EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz vor der digitalen Revolution verabschiedet wurden, sind die Verbraucher momentan bei Online-Einkäufen schlecht geschützt. Bedenken über späte Lieferung oder Nichtlieferung der bestellten Güter und die Fragmentierung der Regeln zum Verbraucherschutz in den verschiedenen Mitgliedstaaten halten momentan viele Verbraucher vor grenzüberschreitenden Online-Käufen ab. Gleichzeitig sind laut den Unternehmen die Rechtsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Hauptgrund für fehlende grenzüberschreitende Verkäufe. Nach der Abstimmung des Parlaments muss der Rat noch formal die neuen Regeln annehmen. Dies wird voraussichtlich Ende Juli geschehen. Die Mitgliedstaaten werden dann zwei Jahre Zeit haben, die Regeln umzusetzen.

Kontakt: www.europarl.europa.eu

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