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Mit der Einführung einer neuen Funktion auf der Plattform Amazon verschafft sich der Global Zugang zu Produkten, die er von den Herstellern nicht direkt erhält.
Mit der Einführung einer neuen Funktion auf der Plattform Amazon verschafft sich der Global Zugang zu Produkten, die er von den Herstellern bislang nicht direkt erhält.

Handelsplattformen: Amazon macht Händler zu Großhändlern

Die Einführung einer neuen Funktion auf der Handelsplattform Amazon schlägt Wellen. Amazon verschafft sich damit Zugang zum Lagerbestand von Händlern, die ihre Ware über Amazon versenden lassen.

Amazon hat für Händler, die über die Plattform verkaufen und das Programm „Versand durch Amazon“ nutzen eine neue Funktion eingeführt: „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon genehmigen“. Die Funktion ist in den Einstellungen automatisch aktiviert. Amazon verschafft sich damit die Möglichkeit, Produkte von Herstellern zu vertreiben, die nicht an Amazon verkaufen wollen, so die Einschätzung vieler Beobachter.

„Einige Hersteller entscheiden sich ganz bewusst dafür, zwar Internethändler zu beliefern, nicht jedoch Amazon selbst. Diese Vertriebseinschränkungen werden von Amazon damit unterlaufen“, so etwa die Einschätzung von Rechtsanwalt Johannes Richard von Richard & Kempcke in Rostock. „Aus unserer Beratungspraxis ist uns bekannt, dass Amazon zum Teil erheblichen Druck ausübt, um interessante und umsatzstarke Produkte bei Amazon in eigenem Namen zu verkaufen“, sagt Richard weiter. „Nach Berichten unserer Mandanten ist in diesem Fall eine Weigerung, Ware direkt an Amazon zu verkaufen, nicht ganz unproblematisch, da Amazon in diesen Fällen durch die Blume Sanktionen androht.“

Die Rechtsanwalt rät betoffenen Händlern: „Insbesondere sollten sie sich ganz bewusst dafür oder dagegen entscheiden, die Funktion ‚Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon genehmigen’ zuzulassen oder nicht. Soweit – aus welchen Gründen auch immer – der Weiterverkauf an Amazon problematisch sein könnte, sollten sie die Funktion auf jeden Fall aktiv abwählen.“

Kontakt:  www.internetrecht-rostock.de www.services.amazon.de 

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