Amazon geht auf Händler zu
- 29.08.2013
- E-Business
- Werner Stark
Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden. Die Wettbewerbshüter hatten ein Verfahren gegen den Internet-Player eingeleitet, weil Amazon es Händlern untersagen wollte, ihre Produkte auf anderen Internet-Plattformen wie Ebay oder auf eigenen Seiten günstiger zu verkaufen als bei Amazon. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zu dem Vorfall: „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“
Kontakt: www.amazon.de, www.bundeskartellamt.de