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Neue EU-Regeln im Online-Handel

Vom 13. Juni an tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, es wird eine erhebliche Zahl an Veränderungen für Online-Händler mit sich bringen.

Es werden ab diesem Tag neue Regelungen für den Bereich des E-Commerce gelten. Neben einem neuen Widerrufsrecht und einem neuen Widerrufsformular wurden auch die vom Online-Händler mitzuteilenden Informationspflichten vom Gesetzgeber erweitert. Ziel der neuen Richtlinie war insbesondere die Vereinheitlichung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Das bedeutet für Online-Händler eine Erleichterung, wenn sie ins EU-Ausland verkaufen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Erstmalig ist für die gesamte EU eine einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung vorgesehen. Die Widerrufsfrist beträgt dann in allen Mitgliedsstaaten 14 Tage ab Erhalt der Ware. Dies war in Deutschland bislang schon so, sofern die Belehrung beim oder unmittelbar nach Vertragsschluss erfolgte.

Verbraucher müssen ihren Widerruf künftig ausdrücklich erklären. Die alleinige Rücksendung der Ware wird dafür nicht mehr genügen. Zum Widerruf können Verbraucher sich einer neuen Muster-Erklärung bedienen.

Künftig erlischt das Widerrufsrechts auch bei falscher Belehrung des Verbrauchers spätestens ein Jahr nach Ablauf der 14-Tage-Frist. Bislang erlischt das Widerrufsrecht in Deutschland bei einer falschen Belehrung des Verbrauchers überhaupt nicht.

Außerdem sieht die Richtlinie neue Gründe vor, nach denen Online-Händler das Widerrufsrecht des Verbrauchers ausschließen können, etwa bei „Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“.

Händler können künftig unabhängig vom Warenwert die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher auferlegen, dieser muss dazu entsprechend belehrt werden. Allerdings haben große Online-Händler bereits angekündigt, von dieser Regelung keinen Gebrauch zu machen und die Rücksendekosten weiterhin zu übernehmen.

Schließlich verwies das deutsche Recht bislang bei der Rückabwicklung widerrufener Verträge auf das Rücktrittsrecht. Nun wird die Rückabwicklung ausdrücklich geregelt. Händler müssen Zahlungen des Kunden binnen 14 Tagen erstatten, die Rückzahlung kann aber verweigert werden, solange der Verbraucher die Ware noch nicht zurückgeschickt hat.

 

Kontakt: www.bmjv.de; www.offenbach.ihk.de

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