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Sternjakob gewinnt Rechtsstreit

Ein Hersteller von Markenartikeln darf den Verkauf seiner Produkte bei Ebay untersagen, da die Internetplattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäftes bietet.

Das meldet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim (Az: 7 0 263/07 Kart). Geklagt hatte der Scout-Schulranzenhersteller Sternjakob in Frankenthal. Verstoße ein Händler gegen das Urteil, könne ihn der Hersteller vom Vertrieb seiner Produkte ausschließen, so die Konsequenz aus dem Urteil. Noch vor einem halben Jahr hatte dem Bericht zufolge das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den Ebay-Boykott als "unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung" verurteilt (Az: 16 0 412/07 Kart).

Kontakt: www.focus.de, www.scout-ranzen.de

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