KfW unterstützt Investitionen des Handels
- 02.04.2012
- Handel
- Stefan Syndikus
Voraussetzung bei der Förderung einer Ersatzinvestition ist, dass sie zu einer Energieeinsparung von mindestens zwanzig Prozent führt, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre. Bei einer Neuinvestition muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 15 Prozent im Vergleich zum Branchendurchschnitt erzielt werden, teilte die Bank mit. Die energetische Sanierung des Geschäftshauses kann ebenfalls gefördert werden. Die Antragstellung im KfW-Effizienzprogramm erfolgt über die Hausbank, die Höhe der Zinsen hängt neben Bonität und Besicherung von der Unternehmensgröße ab. Kleine und mittlere Unternehmen werden im Rahmen der „Initiative Energieeffizienz“ im Mittelstand derzeit mit einem Zinssatz ab einem Prozent effektiv gefördert.
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