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Finanzierungsleasing: BBW befragt BAFin

  • 05.08.2009
  • Handel
  • Jörg Müllers

Die Neufassung des Kreditwesengesetzes betrifft auch den Bürotechnik-Fachhandel. Der Bundesverband Bürowirtschaft (BBW) hakte dazu bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach.

Nach der seit Anfang Januar geltenden Neufassung des Kreditwesengesetzes fällt jegliche Form von Finanzierungsleasing unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Davon betroffen sind neben den Leasing-Gesellschaften auch Fachhändler, die ihre Verträge für Kopierer oder MFP eigenständig finanzieren. In vielen Fällen müssen sie sich bei der BAFin als Bank oder Finanzdienstleister registrieren lassen. Mit einer „deutlichen Meldung aus der Praxis“ will der BBW die Bonner Behörde ermuntern, verbindliche Kriterien festzulegen, für wen oder was die Meldepflicht denn konkret gilt. Äußern soll sich die Bhörde unter anderem auch dazu, warum Hersteller mit Direktvertriebs-Organisationen von der Regelung ausgenommen sind. Mitte Juli fragte der BBW offiziell bei der BAFin nach, die Antworten stehen noch aus.

Mehr zum Thema: Finanzierungsleasing unter Aufsicht, Interview mit Rolf Hahn, Geschäftsführer der MLF Mercator Leasing.

Kontakt: www.buerowirtschaft.info, www.bafin.de

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