Soennecken wehrt sich gegen „KWG light“
- 07.09.2009
- Handel
- Jörg Müllers
Danach müssen sich Händler, die beispielsweise Kopierer, Drucker oder Büroeinrichtungen in selbst finanzierten Verträgen vermarkten, bis spätestens 31.Dezember bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anmelden. Soennecken hat jetzt ihre Mitglieder auf die drohenden Kosten und die neuen Auflagen hingewiesen und bezieht mit einem offenen Brief an die BaFin Stellung: „Durch die neuen Tatbestände im Katalog der Finanzdienstleistungen ist für die langjährige Praxis der Mietverträge im Fachhandel plötzlich eine ganz andere – und völlig unklare – Rechtsgrundlage geschaffen worden“, erläutert Winfried Schneider, Geschäftsfeldleiter Drucken & Kopieren bei Soennecken. Außerdem käme es zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung, weil die Direktvertriebsorganisationen der Hersteller von der Neuregelung ausgenommen seien. Die Prüfung der Gesetzesnovelle lasse zudem viel Interpretationsspielraum, welche Händler von den Neuerungen betroffen sind. Diese Unklarheiten wurden auch schon vom Bundesverband Bürowirtschaft (BBW) gegenüber der BaFin bemängelt.
Kontakt: www.soennecken.de