BaFin verweist auf „Ermessensspielraum“
- 08.09.2009
- Handel
- Jörg Müllers
Demnach müssen Händler, die Kopierer oder Büroeinrichtung in selbst finanzierten Verträgen vermarkten, sich bis Ende des Jahres bei der BaFin registrieren lassen und werden danach gegebenenfalls als Finanzdienstleister bzw. Bank geführt. Der BBW zeigte sich enttäuscht von dem Antwortschreiben, weil es nicht auf alle Fragepunkte eingehe und im Wesentlichen die Gesetzeslage als Zitat widergebe. An der unklaren Situation für den Fachhandel habe sich nichts geändert, zumal die BaFin ausdrücklich auf ihren Ermessensspielraum als Bewilligungsinstanz hingewiesen habe. Der BBW hat das BaFin eingeladen, an einer Podiumsdiskussion auf der BBW-Arbeitstagung für Druck und Kopie „Branchenwandel durch Technik“ am Dienstag, 6. Oktober, in Köln teilzunehmen. Nachdem die BaFin abgesagt hat, versucht der BBW jetzt, einen Sprecher des übergeordneten Bundesministeriums für Finanzen (BMF) für die Teilnahme an der Podiumsdiskussion zu gewinnen.
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