Rücknahmepflicht von Elektroschrott
- 13.07.2010
- Handel
- red.
Danach wären die Händler dazu verpflichten Kleingeräteschrott, wie elektrische Zahnbürste, Rasierer, Eierkocher und andere, anzunehmen und zu entsorgen, unabhängig davon, ob das Gerät ursprünglich bei ihm erworben wurde. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), lehnt eine solche gesetzliche Pflicht ab. In Deutschland funktioniere die Rücknahme von Elektroaltgeräten gut. „Es gibt ein breites Netzwerk öffentlicher Rückgabestellen. Dazu kommen die weit verbreiteten freiwilligen Rücknahmeangebote im Handel.“ Laut Genth würde besonders für mittelständische Elektrogeschäfte eine Rücknahmepflicht einen erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Der Trend in Richtung immer weiterer Sonderregeln für teils kleine Abfallfraktionen sei aus Sicht des Handels bedenklich.
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