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Rossmann vom Dumping-Vorwurf freigesprochen

  • 17.11.2009
  • Handel
  • Elke Sondermann

Die drittgrößte deutsche Drogerie-Kette ist vom Vorwurf des illegalen Preis-Dumpings freigesprochen worden. Das Unternehmen darf Werbekosten-Zuschüsse der Marken-Industrie auf die von ihm beworbenen Produkte anrechnen.

Zu diesem Schluss kam das Düsseldorfer OLG Ende vergangener Woche. Bei dieser „nachvollziehbaren und überprüfbaren Kalkulation“ habe Rossmann die Markenartikel nicht - wie vom Bundeskartellamt behauptet - unter dem Einkaufspreis verkauft. Der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks sprach von einem Freispruch erster Klasse und Unternehmens-Chef Dirk Roßmann (63) wertete das Urteil als „Sieg für Millionen Verbraucher in Deutschland“. Das Bundeskartellamt hatte Rossmann vorgeworfen, im Jahr 2005 in mehr als 250 Fällen 55 Artikel unter dem Einkaufspreis verkauft zu haben und 300 000 Euro Bußgeld gegen Rossmann verhängt. Dagegen war das Unternehmen vor das Düsseldorfer Oberlandesgericht gezogen und hatte das Vorgehen der Wettbewerbshüter als "anachronistisch und verbraucherfeindlich" kritisiert. Dahinter stecke eine Anzeige des Markenartikel-Verbandes und der Versuch der Marken-Industrie, in Deutschland höhere Preise durchzusetzen.

Das Kartellamt hatte argumentiert, der Werbekosten-Zuschuss sei wie jeder andere Rabatt anzusehen und müsse auf das gesamte Sortiment des jeweiligen Lieferanten umgelegt werden. Dadurch würde der Einstandspreis sämtlicher Artikel sinken, aber jeweils nur in geringem Maße. Die Drogeriemarktkette dagegen argumentiert, das Geld der Hersteller käme nur den beworbenen Artikeln zugute. Dadurch reduziere sich ihr Einstandspreis erheblich.

Rossmann hat in Deutschland 1500 Filialen und 20 000 Mitarbeiter, der Umsatz lag 2008 bei 2,9 Milliarden Euro. Mit dem Auslandsgeschäft sind es 2200 Filialen, 26 000 Mitarbeiter und 3,85 Milliarden Euro Umsatz.

Kontakt: www.rossmann.de

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