Keine MwSt. ans Finanzamt verschenken
- 18.01.2011
- Handel
- red.
Der E-Commerce-Spezialist erklärt, dass die in jeder Rechnung als Posten ausgewiesenen Portokosten auch Mehrwertsteuer enthalten, die an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Sie werde vielfach pauschal mit 19 Prozent berechnet, auch wenn die Mehrwertsteuer für die Ware nur sieben Prozent beträgt. Bei 100 Euro Portokosten pro Tag, die pauschal mit 19 Prozent Mehrwertsteuer versteuert werden, werden beispielsweise 9,42 Euro am Tag verschenkt.
Wenn Produkte mit unterschiedlichem Mehrwertsteuersatz verschickt werden, berechnet das Modul Portoberechnung des Mauve System3 nach Analyse des Warenkorbs den Mehrwertsteuersatz für die Portokosten auf der Basis der Ware, die wertmäßig überwiegt. Unter „Versandarten Logik“ kann zudem jeder Portoartikel einem Mehrwertsteuersatz und einer Versandart zugeordnet werden. Darüber hinaus lassen sich Gewichtsstaffeln definieren. Auf diese Weise wird immer nur so viel Porto wie nötig und so wenig wie möglich berechnet.
Mit Mauve System3 bietet das Unternehmen in der Basis-Version eine kostenlose Online-Warenwirtschaft zur Abwicklung von Versandhandelsaufträgen mit direkter Anbindung an das Webshop-System an.
Kontakt: www.mauve.eu