HDE mit Klarstellung zum „Glühbirnenverbot“
- 27.08.2009
- Handel
- Jörg Müllers
Der HDE stellt dazu klar, dass der Handel trotz Inkrafttreten der 1. Stufe der Verordnung zum Glühlampenausstieg Warenbestände solche Leuchtmittel auch nach dem Stichtag 1. September 2009 noch abverkaufen darf. „Das sieht die Verordnung vor“, erklärte Sonja Ziegler, umweltpolitische Expertin des HDE. Zunächst dürfen matte Glüh- und Halogenlampen sowie klare 100-Watt-Lampen nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Der Einzelhandel sei gefordert, seine Kunden über die neuen Regelungen aufzuklären und sein Sortiment anzupassen. „Der Handel ist dafür gewappnet. Händler schulen ihr Verkaufspersonal, bieten kostenfreie und zielgruppenorientierte Informationen an. Hierzu zählen Broschüren, die gemeinsam mit Herstellern und Verbraucher- und Umweltverbänden erarbeitet wurden“, so Sonja Ziegler. Für ausreichende Alternativen zu den verbotenen Lampen könnten jedoch einzig die Hersteller sorgen.
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