Druckerverbrauchsmaterial: Pelikan erhält Registrierungsbescheid für Elektrogesetz
- 01.07.2016
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- red.
„Mit WEEE-Reg.-Nr. DE 68044135 erfüllen wir in Deutschland selbstverständlich die an uns gestellten gesetzlichen Anforderungen“, so Erik Andriessen, Marketingleiter Pelikan Hardcopy Europa. Im Oktober 2015 wurde das Elektrogesetz in Deutschland verabschiedet. Erstinverkehrbringer, vor allem Hersteller und Importeure, müssen sich zunächst bei der „Gemeinsamen Stelle der Hersteller, Stiftung EAR“, registrieren, bevor sie Elektrogeräte in Deutschland „in Verkehr bringen“ dürfen. Hinzu kommen weitere Verpflichtungen, darunter die Stellung einer insolvenzsicheren Garantie (B2C), das Einrichten einer Rücknahmelösung für Elektroaltgeräte, diverse administrative Anforderungen sowie die Kennzeichnung der Produkte und Hinweise für Endverbraucher.
Das Gesetz gehe in die richtige Richtung, da in allen EU-Mitgliedstaaten das fachgerechte Recycling von Altgeräten und dessen Finanzierung durch die Inverkehrbringer (Hersteller, Vertreiber) geregelt ist und die Umwelt geschont werden soll. „Die Schonung der Umwelt ist auch das erklärte Ziel von Pelikan Hardcopy“, erklärt Erik Andriessen weiter: „In Deutschland funktioniert das Altgeräte-Recycling jedoch über die Recyclinghöfe, die eine ‚Übergabestelle’ sind, wo gar nicht recycelt, sondern nur gesammelt wird“, kritisiert Andriessen. Dadurch werde das Leergut von Toner- und Tintenkartuschen zwar der stofflichen Verwertung zugeführt, jedoch der von Herstellern wie Pelikan betriebenen ökologisch sinnvolleren Wiederverwendung entzogen. „Insofern bleibt abzuwarten, wie sich die Einführung des Elektrogesetztes auf den Hardcopy-Markt auswirken wird.“
In der aktuellen Ausgabe von BusinessPartner haben wir Hersteller zu den Folgen des Elektrogesetzes auf den Markt für Druckerverbrauchsmaterial befragt. Lesen Sie den Artikel ab Seite 32 in der Ausgabe 6-2016 oder hier im ePaper (für Abonnenten).