Brother streitet gegen Pelikan
- 02.06.2009
- Lieferanten
- Werner Stark
Im September des vergangenen Jahres hatte Brother in vier Verfahren "gewerbliche Schutzrechte" für Original-Tintenpatronen gegenüber den beiden unter dem Dach der Pelikan-Holding angesiedelten Supplies-Herstellern geltend gemacht. In zwei Fällen wurde in einem Eilverfahren vom Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erlassen. Die als Reaktion darauf von Pelikan und German Hardcopy eingelegte Berufung wurde jetzt vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen und damit die von Brother erwirkten einstweiligen Verfügungen bestätigt. Entschieden ist damit aber noch nichts, da in zwei Fällen ein Hauptsachverfahren angestrengt wurde.
Kontakt: www.brother.de, www.pelikan.de