Nachgebaute Tonerkartuschen: Samsung gewinnt im Rechtsstreit um Patentverletzungen
- 03.05.2016
- Lieferanten
- red.
Die betreffenden Verkäufer müssen den Verkauf der streitgegenständlichen Kartuschen in Deutschland ab sofort einstellen, teilte das Unternehmen in Schwalbach mit. Zudem wurden sie dazu verurteilt, die vom Rechtsstreit betroffenen und nach April 2012 verkauften Tonerkartuschen von gewerblichen Abnehmern zurückzurufen. Samsung hatte gegen insgesamt elf Reseller Klagen wegen der Verletzung der deutschen Teile der europäischen Patente EP 2 325 701 und EP 2 256 559 (Az. 7 O 25647/13, 7 O 26661/13 bis 7 O 26669/13 und 7 O 26671/13) erhoben und bereits in erster Instanz vom Landgericht München I recht bekommen. Zwei der elf betroffenen Reseller haben gegen die Urteile Berufung eingelegt, die nun vom Oberlandesgericht München durch seine Urteile vom 31. März 2016 (Az. 6 U 4924/14 und 6 U 4926/14) zurückgewiesen wurde.
Mit den Klagen wolle Samsung nicht nur sein geistiges Eigentum, sondern auch die Rechte und Interessen der Verbraucher und jener Unternehmen schützen, die Tonerkartuschen rechtmäßig herstellen und verkaufen, teilte Samsung weiter mit. Um sich als Käufer abzusichern, genüge ein Blick auf das Etikett auf der Verpackung. Es zeigt eingeprägte Buchstaben und ändert, je nach Blickwinkel, seine Farbe. So lasse sich für Kunden die Echtheit leicht feststellen.
Kontakt: www.samsung.de