Patentstreit: Brother erhält Schadensersatz
- 03.07.2017
- Lieferanten
- red.
Der Distributor hatte eine breite Palette an patentverletzenden Tonern für Laserdrucker und –Multifunktionsgeräte vertrieben. Das Landgericht Düsseldorf, vor dem der Fall im April 2016 behandelt wurde, verbot dem Großhändler die betroffen Tonerkartuschen weiter zu vermarkten und ordnete an, die Produkte zurückzurufen sowie für Schadensersatz aufzukommen. In Übereinstimmung mit dem Urteil habe der Distributor die entstanden Kosten zurückerstattet sowie die Namen von Lieferanten und gewerblichen Endkunden und die Verkaufszahlen offengelegt, teilt der Hersteller mit. Zu Höhe des Schadensersatzes sowie zum betroffenen Großhändler indes wollte man sich nicht äußern.
Mit dem Ergebnis sei man sehr zufrieden, erklärt Tadashi Ishiguro, Representative Director and Senior Managing Executive Officer bei Brother. „Es hat sich erneut gezeigt, dass wir starke IP-Rechte haben, deren Verletzung sich nicht lohnt.“ Auch künftig werde man entschieden gegen solche Verletzungen vorgehen.
Kontakt: www.brother.de