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HP setzt sich erneut gegen Pelikan durch

Im Rechtsstreit mit Pelikan konnte HP einen weiteren Sieg verbuchen. Das Kölner Landgericht bestätigte den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs und untersagte Peikan Hardcopy, seine Patronen als „recycelt“ anzubieten.

HP hatte Pelikan bereits im Juni 2007 vor dem Düsseldorfer Landgericht erfolgreich wegen Patentverletzungen verklagt, nachdem der US-Konzern bei Stichproben nicht genehmigte Nachbauten seiner Patronen fand, die von Pelikan als „wiederaufgearbeitete“ Patronen vertrieben worden waren. Pelikan Hardcopy musste daraufhin Import und Vertrieb der Patronen einstellen.

In der jetzt behandelten Klage ging es um die irreführende Auszeichnung der Nachbauten und damit um den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs. Laut einer Mitteilung auf der US-amerikanischen Website von HP hat auch das Kölner Landgericht zugunsten HPs entschieden und angeordnet, dass Pelikan neue Tintenpatronen nicht länger als „recycelt“ etikettieren darf.

Unter dem Motto „altes Verfahren“, nimmt auch Pelikan zur Meldung von HP Stellung. Die durch HP in den letzten Tagen veröffentlichte Mitteilung beinhalte ein Verfahren aus dem Jahre 2007. Das Patentverletzungsverfahren hätten HP und Pelikan bereits in diesem Frühjahr vergleichsweise abgeschlossen. Das Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs wurde mit Urteil des LG Köln vom 1. Juli 2008 erledigt. Beide Verfahren haben nach Angaben Pelikans keine Auswirkungen auf den Handel.

Kontakt: www.hp.de, www.pelikan-hardcopy.com

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