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Herlitz-Eigner zieht Meldung zurück

Am 18. August hatte die Herlitz AG eine Stimmrechtsänderung zum Anteilseigner Matthias Werner weitergegeben. Jetzt korrigiert Herlitz: Eine meldepflichtige Schwelle sei nicht erreicht worden.

Demnach habe Matthias Werner mit Schreiben vom 28. August der Herlitz AG mitgeteilt, dass er seine am 18. August veröffentlichte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt, da keine meldepflichtige Schwelle tangiert wurde. „Unsere Veröffentlichung betreff Herrn Matthias Werner, Deutschland vom 18. August 2014, wird daher zurückgenommen“, informierte Herlitz nun. Rechtsanwalt Matthias Werner hatte Mitte August angekündigt, die durch ihn gehaltenen Anteile in eine neue GmbH umschichten zu wollen.

Kontakt: www.herlitz.eu

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