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Brother klagt gegen Alternativanbieter

Das Landgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen Pelikan und Geha erlassen. Diese untersagt den Verkauf verschiedener Tintenpatronen, die möglicherweise Rechte von Brother verletzen.

Betroffen sind Tintenpatronen zu den Brother Modellen LC 980 und LC 1100 in Deutschland. Nach Ansicht von Brother vermarkten Pelikan und Geha Tintenpatronen, die zu den Tintenpatronen LC 980 und LC 1100 kompatibel sind und von denen Brother davon ausgeht, dass diese zwei Schutzrechte, die in Deutschland am 12. November 2009 registriert wurden, verletzen.

Eigenen Angaben zufolge hat Brother die beiden Firmen zunächst auf die eigenen Schutzrechte hingewiesen. Pelikan und Geha waren jedoch der Meinung, dass die kompatiblen Tintenpatronen die Schutzrechte nicht verletzen beziehungsweise dass die Schutzrechte nicht rechtsbeständig seien. Das Düsseldorfer Landgericht erließ daraufhin am 2. Februar die gegen Pelikan und Geha beantragte einstweilige Verfügung wegen der glaubhaft gemachten Verletzung von einem der beiden Schutzrechte von Brother.

Die einstweilige Verfügung steht nicht im Zusammenhang mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2009, das die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums bezüglich Tintenpatronen zu den Modellen LC 970 und LC 1000 betraf. In diesem Verfahren erging am 28. Mai 2009 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf und später, am 22. Dezember 2009, erging zugunsten von Brother ein Urteil in der Hauptsache. Pelikan und Geha können gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf in der Hauptsache noch Rechtsmittel einlegen.

Kontakt: www.brother.de, www.pelikan.de, www.geha.de

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