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Pelikan informiert über Rechtsstreit mit Brother

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 28. Mai 2009 zwei Urteile in den Berufungsverfahren Brother-Pelikan gesprochen (vgl. News vom 2. Juni).

Diese Urteile gehen zurück auf die Urteile des Landesgerichtes Düsseldorf vom 11. September 2008. Grund der rechtlichen Auseinandersetzung sind zwei von Brother angemeldete Gebrauchsmuster für deren LC 1000 und LC 970 Patronen. Pelikan hat gegen die beiden erteilten Gebrauchsmuster Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingelegt. Dabei macht Pelikan im Wesentlichen geltend, dass den Gebrauchsmustern weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in den beiden Berufungsverfahren zu Gunsten von Brother entschieden. Von Pelikan kommt dazu die Info: "Diese Entscheide sind aber nicht definitv. Sie ergingen im Rahmen von einstweiligen Anordnungen. Die Frage, ob Pelikan die beiden Gebrauchsmuster definitiv verletzt, kann nur im ordentlichen Prozess abgeklärt werden. Unabhängig von den erwähnten Entscheidungen werden die betroffenen Produkte bereits in einer veränderten Ausführung hergestellt. Pelikan vermeidet dadurch jegliche Unterbrechung der Auslieferung der Patronen." In der Pressemitteilung weist Pelikan ausdrücklich darauf hin, dass es zu Pelikans Prinzipien gehöre, "das geistige Eigentum Dritter zu respektieren und bei der Produktentwicklung eigene technische Lösungen umzusetzen".

Kontakt: www.pelikan.de, www.brother.de

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