Patentstreit: Memjet und HP einigen sich auf einen Vergleich
- 05.07.2016
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- red.
Bereits im August 2015 hatte Memjet vor einem kalifornischen Gericht eine Patenrechtsklage gegen HP eingereicht. Im November vergangenen Jahres erzielte der Druckkopfspezialist auch hierzulange einen Etappensieg. Das Landgericht München erließ eine einstweilige Verfügung gegen HP Deutschland und untersagte, die derzeit verwendete Tintenverteilerbaugruppe der HP-841-Druckköpfe, die in HP-Großformatdruckern mit „PageWide“-Technologie verwendet werden, zum Verkauf anzubieten, zu vertreiben und zu diesen Zwecken zu importieren. Die einstweilige Verfügung wurde jedoch Ende Januar vom Landgericht München wieder aufgehoben, da nach Ansicht der Richter keine ausreichende Begründung vorlag.
Nun haben sich beide Parteien auf einen Vergleich verständigt. Die Konditionen der Einigung sind vertraulich. „Wir sind zufrieden, dass wir uns mit HP einigen konnten“, sagt Len Lauer, CEO von Memjet. „Unser Fokus liegt weiterhin auf der Entwicklung innovativer Drucktechnologien, mit der unsere Kunden optimale Geschwindigkeiten, Qualität und Kosten erzielen können.“
Kontakt: www.hp.com/de, www.memjet.com