BGH bestätigt Canon-Patent
- 06.11.2007
- Lieferanten
- red.
Das Patent betrifft Tintenpatronen, die ein Tinteninduzierelement enthalten. Das Patent ist eines von Canons Patenten, die in Deutschland von Pelikan Hardcopy angegriffen wurden. Das Urteil bestätigt ein früheres vom Bundespatentgericht gefälltes Urteil, das die Rechtsbeständigkeit des Europäischen Patents für Deutschland festgestellt hat. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nun endgültig und Pelikan Hardcopy kann die Rechtsbeständigkeit des Patents für Deutschland nicht mehr angreifen.
Canon werde auch weiterhin eine harte Haltung gegenüber patentverletzenden Handlungen einnehmen und mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln vorgehen, um das geistige Eigentum der Firma aktiv zu schützen, teilte das Unternehmen mit. Canon habe über die Jahre wesentlich in Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung ihrer Produkte investiert und sehe das Urteil des BGHs als Bestätigung des Bestands der gewerblichen Schutzrechte der Firma.
Kontakt: www.canon.de